Täter-Opfer-Ausgleich

Täter-Opfer-Ausgleich
ist die Chance einer außergerichtlichen Konfliktregulierung im Jugendstrafverfahren mit Unterstützung eines neutralen Vermittlers. Im Projekt wird versucht, Kontakt zwischen Täter und Geschädigten herzustellen und eine persönliche Aussprache zu ermöglichen. Ziel ist die Konfliktbereinigung, kann aber auch eine Form der Schadensregulierung sein, die beide Seiten zufriedenstellt (über beispielsweise ein Geschenk, eine Dienstleistung oder finanzielle Wiedergutmachung).


Täter-Opfer-Ausgleich
bietet Geschädigten die Möglichkeit Antworten vom Täter zu erhalten und selbst darzustellen, welche Einbußen und Verletzungen sie im Zusammenhang mit der Straftat erlebt haben. Sie können ihm Ihre Gefühle wie Angst, Wut oder Ärger genauso darstellen, wie Ihre Vorstellungen betreffs einer Schadenswiedergutmachung anstatt in einer üblichen Gerichtsverhandlung lediglich als Zeuge vernommen und im übrigen auf die zivilrechtlichen Instanzen verwiesen zu werden, was wiederum Zeit, Geld und Nerven kostet.


Täter-Opfer-Ausgleich
bietet dem Täter die Möglichkeit mit dem Geschädigten über das Tatgeschehen, zugrundeliegende Ursachen und Motive sprechen zu können. Sie können zeigen, dass Sie bereit sind, sich den Konsequenzen der Tat zu stellen und dafür die Verantwortung zu übernehmen. Auch haben Sie Gelegenheit zu einer persönlichen Entschuldigung anstatt formell vor dem Jugendgericht angeklagt zu werden.

Täter-Opfer-Ausgleich

Jugendhaus Leipzig e.V.
Schlegelstraße 15
04275 Leipzig

Ansprechpartner:
Rainer Dietrich
Tel.: 0341 / 30 266 21
Fax: 0341 / 30 19 178


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