Die Betreuungsweisung stellt eine unterstützende Maßnahme für straffällig
gewordene Jugendliche und Heranwachsende dar.
Der Zugang erfolgt im Rahmen eines Strafverfahrens über die Jugendgerichtshilfe.
Wesentliche Ziele sind die Entwicklung und Stärkung sozialer Kompetenzen sowie
die Schaffung eines funktionierenden sozialen Netzwerkes.
Der Umfang und die Dauer der Hilfe werden im Rahmen eines Hilfeplangespräches
festgelegt und richten sich nach dem Hilfebedarf.
Wesentliche Inhalte der Hilfe können sein:
- Schule/ Arbeit
- Wohnen
- Konfliktlösung
- lebenspraktische Hilfe
- Unterstützung bei Behördengängen
- Lebensplanung
- Elternarbeit
- Freizeit
- Straftataufarbeitung u.a.m.
Ansprechpartner:
Daniela Schütz
Tel.: 03 41 / 30 19 137
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