Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
Wir können zum Beispiel darin unterstützen:
- Die Sozialkompetenz des Kindes/ Jugendlichen zu erweitern.
- Soziale Interaktionen im Klassenverband und mit Gleichaltrigen gelingender zu gestalten.
- Selbständigkeit zu fördern, so dass schulische und gesellschaftliche Erwartungen besser erfüllt werden können.
- Alternative Handlungs- und Problemlösungsmuster zu erarbeiten.
Das Besondere
Empfänger*innen dieser Hilfeform sind junge Menschen, deren soziale Teilhabe aufgrund einer drohenden oder bereits diagnostizierten seelischen Behinderung erschwert ist. Die Hilfe kann sowohl im Kontext Schule/ Ausbildung als auch im familiären bzw. sozialen Umfeld des*der Klient*in erfolgen. Dabei steht die Hilfe dem jungen Menschen selbst zu (Leistungsempfänger*in). Die Sorgeberechtigten sind Antragsberechtigte.
Das sind wir
Das Team besteht aus sozialpädagogischen Mitarbeiter*innen mit verschiedenen pädagogischen oder therapeutischen Qualifikationen. Sie sind auf Themen zu Erziehung, Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, Besonderheiten seelischer Behinderungen sowie Lerntherapeutischer Ansätze spezialisiert. Dazu bilden wir uns regelmäßig fort und erweitern unsere Kompetenzen.
So arbeiten wir
Die Mitarbeiter*innen Eingliederungshilfe arbeiten sowohl im schulischen als auch im familiären und sozialen Umfeld der jungen Menschen.
Die Zusammenarbeit mit Klient*innen ist unabhängig ihrer Herkunft, Lebensumstände, Behinderung oder ihres bisherigen Lebensweges. Wertschätzung, Respekt und Ressourcenorientierung sowie der Blick auf das, was bereits gut funktioniert, sind die Grundlage der Arbeit des Jugendhaus Leipzig e.V.
Wie eine Zusammenarbeit zustande kommt
Eine Unterstützung im Sinne einer Eingliederungshilfe wird durch die Personensorgeberechtigten bei dem zuständigen Allgemeinen Sozialdienst (ASD) beantragt. Zusätzlich ist eine Stellungnahme bezüglich der (drohenden) seelischen Behinderung von einer psychotherapeutischen oder psychiatrischen Fachkraft für Kinder und Jugendliche zu erbringen. Wird durch den ASD die Hilfe gewährt und Jugendhaus Leipzig e.V. beauftragt, findet ein gemeinsames Hilfeplangespräch mit ASD, jungem Menschen, Mitarbeiter*in des Jugendhaus Leipzig e.V. und ggf. anderen beteiligten Fachkräften (z.B. Schule) statt. Dort werden die weiteren Ziele der Zusammenarbeit vereinbart.
Kontakt
Ansprechpartnerin:
Carola Voigt
Telefon: 0176 430 48 444
E-Mail: voigt@jugendhaus-leipzig.de
Anschrift:
Jugendhaus Leipzig e.V.
Schlegelstr. 15
04275 Leipzig