Täter-Opfer-Ausgleich

Im Täter-Opfer-Ausgleich können Geschädigte und Beschuldigte einer Straftat ihren Konflikt klären oder entschärfen. Weiterhin können sie ein für sich geeignetes Ergebnis finden, um mit der Tat und ihren Folgen gut abschließen zu können. Dies können z.B. eine Entschuldigung, eine finanzielle Wiedergutmachung oder eine Vereinbarung für die Zukunft sein. Dabei werden sie von allparteilichen Vermittler*innen unterstützt.

Die Mitwirkung am Täter-Opfer-Ausgleich ist freiwillig und wird von den Betroffenen nach dem Vorgespräch entschieden.

In Abgrenzung zum formellen Jugendstrafverfahren bietet der Täter-Opfer-Ausgleich die Möglichkeit, selbst aktiv zu werden und für sich zu sorgen bzw. Verantwortung zu übernehmen.

Das Besondere

Täter-Opfer-Ausgleich ist ein freiwilliges, kostenloses, vertrauliches und unbürokratisches Angebot, welches fair und unparteiisch ist.

Für Betroffene stellt es die Möglichkeit dar, zu reden, zu fragen und Ärger loszuwerden. Neben einem selbstbestimmten Handeln und dem Äußern von Vorstellungen, besteht die Chance, Streit beizulegen, eine Entschuldigung zu hören, Wiedergutmachung zu erfahren und Schmerzensgeld zu erhalten. Ängste können abgebaut werden und Frieden gefunden werden.

Für die Verantwortlichen einer Straftat besteht die Chance, zu reden, zu fragen und Hintergründe zu schildern, aber auch die Bedürfnisse der Betroffenen ernst zu nehmen und Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen. Sie können sich entschuldigen, Wiedergutmachung leisten und den Streit beilegen. Vorurteilen kann entgegengewirkt werden und gegebenenfalls kann eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe erreicht werden.

Das sind wir

Mine Röber und Rainer Dietrich, Mediator*innen in Strafsachen.

So arbeiten wir

Unterstützen können wir bei der Konfliktklärung, der Aussöhnung, bei Regeln für zukünftige Begegnungen sowie bei der Vermeidung von Zivilprozessen.

Das Vorgespräch: Wir klären, was geschehen ist und welche Interessen und Bedürfnisse Sie in einem möglichen Ausgleichsgespräch haben. Befürchtungen und Hoffnungen werden für den weiteren Verlauf berücksichtigt. Sie entscheiden erst nach einer Zeit des Überlegens, ob sie zu einem Täter-Opfer-Ausgleich bereit sind.

Das Ausgleichsgespräch: In einem offenen Gespräch ist Zeit den Ärger los zu werden, die Hintergründe darzulegen, Unklarheiten zu klären und eine Lösung zu erarbeiten, der beide Seiten zustimmen können. Die Erfüllung einer Wiedergutmachungsvereinbarung wird durch die Vermittler*innen im Nachhinein überprüft.

Im besten Fall ist der Konflikt geklärt, ist eine zukünftige Begegnung wieder normal möglich und sind die Folgen der Straftat durch eine Wiedergutmachung ausgeglichen. Der folgende Film soll den Ablauf eines Täter-Opfer-Ausgleichs auf eine einfache, gut verständliche und anschauliche Weise darstellen.

Wie eine Zusammenarbeit zustande kommt

Sie können bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Gericht oder der Jugendgerichtshilfe einen Täter-Opfer-Ausgleich ansprechen. Diese vermitteln den „Fall“ dann an uns weiter.

Sie können sich auch direkt an uns wenden, dann werden wir uns um die Formalien kümmern.

Wir möchten, dass es so unbürokratisch wie möglich läuft.

Kontakt

Ansprechpartner:
Rainer Dietrich
Telefon: 0341/3026621
FAX: 0341/3019178
E-Mail: dietrich@jugendhaus-leipzig.de

Anschrift:
Jugendhaus Leipzig e.V.
Täter-Opfer-Ausgleich
Schlegelstr. 15
04275 Leipzig